AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension Erlgrundhof

  1. Für alle Betreuungsverträge und sonstige Leistungen gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Katzenpension Erlgrundhof.
  2. Abweichende Bedingungen des Tierbesitzers, die der Betreiber nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Betreiber der Pension ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen der Katzenpension Erlgrundhof regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Tierbesitzer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Die Unterbringung der Pensionsgäste im Zimmer mit oder ohne Freigang richtet sich nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung und Anzahl der Tiere pro Tierbesitzer und wird alleinig durch den Betreiber festgelegt.
  5. Der schriftlich vom Tierbesitzer hinterlegte Futterplan wird in der Katzenpension während des Aufenthaltes der Pensionsgäste übernommen.
  6. Hinweise auf Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen oder andere sind hilfreich. Schutzimpfungen zum Endo- und Ektoparasitenschutz bieten eine erhöhte Sicherheit, sind jedoch keine Pflicht.
  7. Unkastrierte Kater werden nicht aufgenommen.
  8. In dringenden Ausnahmesituationen wie z.B. durch plötzliche Krankheit des Betreibers oder technische Defekte am Gebäude, Heizung oder anderen Havarien, Unwetter oder höhere Gewalt, die einen Weiterbetrieb der Pension außer Kraft setzen, kann es zu einer kurzfristigen Absage des Pensionsplatzes kommen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  9. Bei krankheitsbedingten Notfallsituationen von Pensionstieren wird vom Tierbesitzer an den Betreiber die Erlaubnis erteilt, tierärztliche Hilfe auf dem schnellstmöglichen Wege zu veranlassen. Der Besitzer wird im Gegenzug über die hinterlassene Notfallnummer von dem Betreiber informiert. Die Tierarztkosten trägt der Besitzer des Tieres/der Tiere.
  10. Im seltenen Falle einer totalen Futterverweigerung sieht sich der Betreiber gezwungen, nach spätestens drei Tagen den Aufenthalt in der Pension nach Information des Tierhalters abzubrechen.
  11. Bei Aufenthalt mehrer Tiere in einer Box kann die individuelle Futteraufnahme und der Kot-und Urinabsatz nicht kontrolliert werden.
  12. Schadensersatzansprüche bei Verletzung, Krankheit oder Verlust des Tieres während der Betreuungszeit in der Pension und darüber hinaus können dem Betreiber gegenüber nicht gestellt werden.
  13. Schadensersatzansprüche entfallen ebenfalls für Schäden durch Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch. Die Katzenpension Erlgrundhof haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden und nicht für Schäden, die die Katzen Dritten gegenüber verursachen.
  14. Der Betreiber verpflichtet sich, alles nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne einer qualitativ hochwertigen Unterbringung der Pensionstiere und regelmäßigen Kontrolle durch Fachpersonal zu gewährleisen.
  15. Sollte ein Pensionstier bis 10 Tage nach dem Abholtermin noch nicht abgeholt sein und ist noch keine andere Absprache erfolgt, so ist Herr Tolkendorf berechtigt, darüber zu verfügen.
  16. Die Buchung ist rechtsgültig im Moment der Bezahlung.
  17. Folgende Gebühren werden als Entschädigung beim Rücktritt von der Pensionsvereinbarung anfallen:
    – bis 12 Wochen vorher 10%
    – bis 4 Wochen vorher 20%
    – bis 1 Woche vorher 50%
    – bis 1 Tag vorher 80%
    – ohne Stornierung 100% der Gesamtkosten.
  18. Die angegebenen Tage der vereinbarten Reservierungszeit auf dem Pensionsvertrag werden abgerechnet, auch wenn das Tier eher abgeholt wird.
  19. Verlängerungen des Vertrages sind nur dann möglich, sofern es noch freie Plätze dafür gibt.
  20. Datenschutz
    Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten der Kunden der Katzenpension Erlgrundhof unterliegen den gesetzlichen Datenschutzregeln und werden nicht an Dritte weitergeleitet.